· Rechtsanwalt Kuder
Beim Kauf aus der Insolvenz erwirbt der Investor Vermögenswerte und laufende Verträge, nicht die Gesellschaft. Verbindlichkeiten bleiben beim Schuldner zurück. Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB über, allerdings ohne Haftung für rückständige Vergütung aus der Zeit vor der Eröffnung – ein wesentlicher Unterschied zum Kauf außerhalb der Insolvenz.
Der Prozess ist schnell: Der Verwalter muss den Betrieb oft innerhalb weniger Wochen übertragen, bevor die Insolvenzgeldphase endet. Käufer brauchen deshalb eine belastbare Finanzierung, eine zügige Prüfung der wichtigsten Verträge und klare Vorstellungen zu Belegschaft und Standorten. Der Kaufpreis wird gegen den Liquidationswert gemessen, nicht gegen den Fortführungswert.
Wir begleiten Investoren von der Interessensbekundung bis zum Vollzug und prüfen auf der Gegenseite als Berater von Gläubigerausschüssen die Angebote. Der Ratgeber zur Betriebsübernahme beschreibt die Phasen und Fristen.