Kanzlei

Team

Hinter jedem Mandat stehen bei uns feste Ansprechpartner: Rechtsanwalt Maximilian Lukas Kuder, der Ihr Mandat bearbeitet, und unser Sekretariat, das Ihr Anliegen aufnimmt und Fristen im Blick behält.

Ihre Ansprechpartner

Persönlich erreichbar, klar zuständig.

Rechtsanwalt Kuder ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Maximilian Lukas Kuder, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Gemeinsam mit unserem Sekretariat betreuen wir Mandate im Insolvenz- und Sanierungsrecht – für Unternehmen, Geschäftsleitungen, Gläubiger und Privatpersonen.

Maximilian Lukas Kuder

Inhaber · Rechtsanwalt seit 2022
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

[email protected]

Klaus Winterberg

Rechtsbeistand
Insolvenz- und Sanierungsrecht

[email protected]

Thomas Hoffman

Rechtsanwaltsfachangestellter
Erste Anlaufstelle, Fristen, Unterlagen

[email protected]

Sebastian Plank

Rechtsanwaltsfachangestellter
Aktenführung, Korrespondenz, Termine

[email protected]

So arbeiten wir zusammen

Vom ersten Anruf bis zur Bearbeitung durch den Anwalt.

In Krisen zählt jeder Tag. Deshalb ist unser Ablauf so aufgebaut, dass Ihr Anliegen sofort aufgenommen und eine laufende Frist früh erkannt wird – auch wenn der Anwalt gerade im Termin ist.

  1. Ihr Anruf

    Anrufe und Nachrichten gehen in der Regel zuerst an unser Sekretariat. Dort nimmt Rechtsanwaltsfachangestellter Sebastian Plank Ihr Anliegen auf und fragt gezielt nach den wichtigsten Eckdaten.

  2. Fristen & Unterlagen

    Laufende Fristen – etwa die Frist für einen Insolvenzantrag oder eine vom Insolvenzverwalter gesetzte Zahlungsfrist – werden sofort notiert. Sie erhalten die Mandatsunterlagen, zum Beispiel Vollmacht und einen kurzen Fragebogen.

  3. Anwaltliche Bearbeitung

    Ein Rechtsanwalt übernimmt Ihre Akte, prüft die Unterlagen, ordnet die Rechtslage ein und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen und die Kosten.

  4. Laufende Betreuung

    Für Termine, Unterlagen und Sachstandsfragen bleibt das Sekretariat Ihre erste Anlaufstelle. Rechtliche Fragen klären Sie direkt mit Ihrem Anwalt.

Zuständigkeiten

Wer sich um was kümmert.

Beratung und Vertretung

Rechtsanwalt Maximilian Lukas Kuder berät Sie, entwickelt die Strategie und vertritt Sie nach außen – gegenüber Gerichten, Insolvenzverwaltern, Gläubigern, Banken und Behörden. Unterstützt wird er dabei von Rechtsbeistand Klaus Winterberg.

  • Prüfung der Rechtslage und Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken
  • Schriftsätze, Anträge und Verträge
  • Verhandlungen und Gerichtstermine
  • Besprechungen zu Vorgehen und Kosten

Sekretariat

Die Rechtsanwaltsfachangestellten Thomas Hoffman und Sebastian Plank sind Ihre erste Anlaufstelle. Sie sorgen dafür, dass Ihr Anliegen schnell bearbeitet wird und nichts liegen bleibt.

  • Aufnahme neuer Anfragen und Terminvergabe
  • Fristennotierung und Fristenkontrolle
  • Versand der Mandatsunterlagen und Aktenführung
  • Korrespondenz und Sachstandsauskünfte

Inhaber

Rechtsanwalt Maximilian Lukas Kuder

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Insolvenz- und Sanierungsrecht – für Unternehmen und Geschäftsleitungen ebenso wie für Gläubiger und Privatpersonen.

Wir begleiten Unternehmen von den ersten Warnsignalen bis zum Abschluss eines Sanierungs- oder Insolvenzverfahrens, vertreten Gläubiger bei Forderungsanmeldung und Insolvenzanfechtung und führen Privatpersonen und Selbständige durch die Privatinsolvenz zur Restschuldbefreiung. Unser Anspruch ist eine ehrliche Einschätzung, ein klarer Plan und eine Sprache, die auch ohne juristische Vorkenntnisse verständlich ist.

Mehr über die Kanzlei

Vertraulichkeit

Was Sie uns sagen, bleibt bei uns.

Als Rechtsanwalt ist Rechtsanwalt Maximilian Lukas Kuder zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO). Das gilt ebenso für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegen dem strafrechtlichen Schutz von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB).

Sie können uns deshalb auch dann offen schildern, wie es um Ihr Unternehmen oder Ihre Finanzen steht, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie uns beauftragen.

Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.