Insolvenzantragspflicht: Warum die drei Wochen so schnell vergehen
Bei Zahlungsunfähigkeit muss die Geschäftsleitung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens nach drei Wochen, Insolvenzantrag stellen. Bei Überschuldung sind es sechs Wochen. Was in dieser Zeit zu tun ist und was nicht.
