So läuft das Erstgespräch in unserer Kanzlei ab
Wer in der Krise zu uns kommt, braucht schnell Orientierung. Wir erklären, was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten, was wir in der ersten Stunde klären und wie es danach weitergeht.
Kanzlei
Neuigkeiten aus der Kanzlei, neue Beiträge im Ratgeber, Hinweise zu Gesetzesänderungen, Fristen und Veranstaltungen – kurz gefasst, das Neueste zuerst.
Wer in der Krise zu uns kommt, braucht schnell Orientierung. Wir erklären, was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten, was wir in der ersten Stunde klären und wie es danach weitergeht.
Bei Zahlungsunfähigkeit muss die Geschäftsleitung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens nach drei Wochen, Insolvenzantrag stellen. Bei Überschuldung sind es sechs Wochen. Was in dieser Zeit zu tun ist und was nicht.
Seit dem StaRUG muss jede Geschäftsleitung Entwicklungen, die den Fortbestand gefährden können, fortlaufend überwachen und bei Bedarf gegensteuern. Ein einfaches Frühwarnsystem genügt – aber es muss gelebt werden.
Im Insolvenzverfahren eines Kunden zählt nur, was richtig angemeldet ist. Die häufigsten Fehler sind vermeidbar – von der verpassten Frist bis zur fehlenden Begründung.
Die Geschäftsleitung bleibt im Amt, ein Sachwalter überwacht – die Eigenverwaltung ist für sanierungsfähige Unternehmen oft der bessere Weg. Sie setzt aber Vorbereitung voraus, die schon vor dem Antrag beginnt.
Ab Insolvenzreife haftet die Geschäftsleitung persönlich für Zahlungen, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind. Wir zeigen, welche Zahlungen privilegiert sind und wie man sie dokumentiert.
Die übertragende Sanierung ermöglicht den Erwerb eines Betriebs ohne Altverbindlichkeiten – zu Bedingungen, die außerhalb der Insolvenz nicht möglich wären. Worauf Käufer achten müssen.
Für Verbraucher und Selbständige ist die Restschuldbefreiung nach drei Jahren der Regelfall. Der Weg dorthin hat Pflichten, deren Verletzung die Befreiung kosten kann.
Die Beiträge geben den Stand zum jeweiligen Datum wieder und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Erstgespräch
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.