· Rechtsanwalt Kuder
Am Anfang steht ein Termin von etwa einer Stunde, persönlich in der Höhenstraße oder per Videokonferenz. Hilfreich sind die letzten Jahresabschlüsse, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, ein Überblick über Verbindlichkeiten und offene Forderungen sowie Mahnungen, Kündigungen oder Schreiben von Gläubigern, Banken und Behörden. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis – wir beginnen mit dem, was da ist.
In der ersten Stunde ordnen wir die Lage: Liegt bereits ein Insolvenzgrund vor oder droht er? Welche Fristen laufen? Welche Handlungsspielräume bestehen außergerichtlich, nach dem StaRUG oder im Insolvenzverfahren? Sie bekommen am Ende eine klare Einschätzung, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und was sie kosten.
Danach entscheiden Sie in Ruhe. Wenn Sie uns beauftragen, legen wir gemeinsam Prioritäten und einen Zeitplan fest. Das Erstgespräch ist vertraulich; die Verschwiegenheitspflicht gilt ab dem ersten Kontakt.