· Rechtsanwalt Kuder
Erstens: Die Anmeldefrist aus dem Eröffnungsbeschluss wird übersehen. Eine verspätete Anmeldung ist zwar möglich, kostet aber Gebühren und Zeit. Zweitens: Die Forderung wird nur mit einem Betrag, nicht mit Grund und Belegen angemeldet; der Verwalter bestreitet dann vorsorglich. Drittens: Zinsen und Kosten werden vergessen oder falsch berechnet.
Viertens: Sicherungsrechte wie Eigentumsvorbehalt oder Sicherungsübereignung werden nicht gesondert geltend gemacht und gehen in der Quote unter, obwohl sie Aussonderung oder abgesonderte Befriedigung ermöglichen. Fünftens: Niemand reagiert auf das Bestreiten des Verwalters, sodass die Forderung aus der Tabelle fällt.
Wir übernehmen Anmeldung und Prüfungstermin für Gläubiger und verhandeln bestrittene Forderungen mit dem Verwalter. Die Schritte im Einzelnen stehen im Ratgeber zur Forderungsanmeldung.