· Rechtsanwalt Kuder
Seit der Reform 2021 verlangt das Gericht mit dem Antrag eine Eigenverwaltungsplanung: einen Finanzplan über sechs Monate, ein Konzept mit Ursache, Ziel und Maßnahmen, eine Darstellung des Verhandlungsstands mit Gläubigern und den Nachweis, dass die Pflichten im Verfahren erfüllt werden können. Ohne diese Unterlagen ordnet das Gericht die Regelinsolvenz an.
Geeignet ist die Eigenverwaltung, wenn das Geschäftsmodell trägt, die Krise einen benennbaren Grund hat, die Geschäftsleitung das Vertrauen der wesentlichen Gläubiger genießt und keine schweren Pflichtverstöße vorliegen. Dann lassen sich Verträge anpassen, Standorte schließen und Verbindlichkeiten über einen Insolvenzplan neu ordnen, während der Betrieb unter bekannter Führung weiterläuft.
Ob Eigenverwaltung, Schutzschirm oder Regelverfahren: Die Weichen werden in den Wochen vor dem Antrag gestellt. Unser Ratgeber vergleicht die Verfahren.