Aktuelles

Krisenfrüherkennung ist Pflicht: Was § 1 StaRUG von der Geschäftsleitung verlangt

Seit dem StaRUG muss jede Geschäftsleitung Entwicklungen, die den Fortbestand gefährden können, fortlaufend überwachen und bei Bedarf gegensteuern. Ein einfaches Frühwarnsystem genügt – aber es muss gelebt werden.

· Rechtsanwalt Kuder

Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Gefordert ist kein Controlling-Apparat, sondern ein System, das zur Größe und Branche passt: eine rollierende Liquiditätsvorschau, Kennzahlen mit Schwellenwerten, feste Termine zur Durchsicht und eine dokumentierte Entscheidung, was bei einer Warnung geschieht.

In der Praxis scheitert es selten am Wissen, sondern an der Routine. Wir empfehlen einen monatlichen Krisen-Check von einer halben Stunde mit vier Fragen: Reicht die Liquidität für die nächsten 13 Wochen? Gibt es überfällige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt oder Sozialversicherung? Haben sich Zahlungsziele von Kunden oder Lieferanten verschlechtert? Gibt es Kündigungen von Kreditlinien oder Warenkreditversicherungen?

Wer dokumentiert, dass er beobachtet und reagiert hat, steht im Streitfall deutlich besser da. Wie ein passendes System aussieht, zeigt unser Ratgeber zur Krisenfrüherkennung.

Ratgeber Krisenfrüherkennung

← Alle Neuigkeiten

Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.