· Rechtsanwalt Kuder
Eine Sanierung scheitert selten an einem einzelnen Gläubiger, aber oft an einem Gerücht. Lieferanten stellen auf Vorkasse um, Schlüsselmitarbeiter bewerben sich weg, die Bank kündigt die Linie – und zwar nicht, weil die Zahlen schlecht sind, sondern weil niemand mit ihnen gesprochen hat. In unseren Mandaten gehört die Kommunikationsplanung deshalb zu den ersten Schritten, noch vor dem Sanierungskonzept.
Die Reihenfolge ist fast immer dieselbe: zuerst der Führungskreis, dann die Belegschaft, dann die Hausbank, dann Schlüssellieferanten und Kunden. Die Botschaften bestehen aus vier Bausteinen – Lage, Ursache, Maßnahmen, Zeitplan – und werden von einer Person verantwortet. Und sie enden nie mit Sonderzusagen an einzelne Gläubiger, denn die sind der häufigste Anfechtungsfall im späteren Verfahren.
Wo die strafrechtlichen Grenzen liegen, welche Informationspflichten gegenüber Betriebsrat und Bank bestehen und wie die Kommunikation nach einem Insolvenzantrag aussieht, zeigt unser neuer Ratgeber.